SIEBEN GRUNDGESETZE
DER BILDUNGSFINANZIERUNG
Bildungsfinanzierung ist ein komplexes Thema. Obschon Bildungspolitiker
mehrheitlich Gegenteiliges behaupten, wachsen die öffentlichen Bildungsausgaben
in absoluten Zahlen ungebremst. Weshalb trotzdem immer weniger Geld bei
den Auszubildenden ankommt, kann in der aktuellen Ausgabe von "DIE
Zeitschrift für Erwachsenenbildung" nachgelesen werden. Richard Deiss
stellt darin sieben wichtige Gesetzmässigkeiten öffentlicher Bildungsfinanzierung
vor und illustriert diese an europäischen Schlüsselkennziffern.
Die öffentliche Hand investiert 18% ihrer Mittel in Bildung
Die jüngsten Auswertungen des Bundesamtes für Statistik (BFS)
zeichnen ein deutliches Bild: Bund, Kantone und Gemeinden investierten
im Jahre 2001 23,3 Milliarden Franken in die Bildung. Neuere Zahlen existieren
leider nicht, doch ist davon auszugehen, dass das Ausgabenwachstum der
vergangenen Jahre von zuletzt 4,7% kaum nachgelassen hat. Nicht zuletzt
deshalb gehört das Bildungswesen heute neben der Sozialen Wohlfahrt
zu den grössten Ausgabenposten in den Budgets der öffentlichen
Hand: insgesamt werden hierfür bereits 18% der verfügbaren Mittel
eingesetzt. Angesichts solcher Grössenordnungen kann es nicht schaden,
in der Diskussion um die Verteilung knapper Mittel wichtige Trends und
Gesetzmässigkeiten wie zum Beispiel die «Baumol'sche Kostenkrankheit»,
das «Brecht'sche Gesetz» oder «Liebigs Minimumgesetz»
vor Augen zu haben.
Quelle: DIE
Zeitschrift für Erwachsenenbildung (Online-Ausgabe: 2/04)