GEREGELTE
ANERKENNUNG VON CH-DIPLOMEN IN DER EU
Das Personenfreizügigkeitsabkommen, in Kraft seit dem 1. Juni 2002,
bringt auch die gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Zeugnissen und
Fähigkeitsausweisen zwischen der Schweiz und der EU. Je nach Land
sind dabei jedoch bestimmte Regeln zu beachten. Damit sich interessierte
Bürgerinnen und Bürger hier besser zurechtfinden, hat das Integrationsbüro
EDA/EVD eine Broschüre mit nützlichen Tipps und Adressen geschaffen.
Jedes EU-Land vergibt eigene Titel zur Berufsausübung, was die Mobilität
der Berufstätigen innerhalb der EU erschwert. Um dieses Hindernis
zu überwinden, hat die Europäische Union ein System zur gegenseitigen
Anerkennung von Diplomen und Fähigkeitsausweisen errichtet. An diesem
System nimmt die Schweiz nun dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen
teil. Diese gegenseitige Anerkennung von Diplomen, Zeugnissen und Fähigkeitsausweisen
ist die notwendige Ergänzung zur Koordination von Arbeits- und Niederlassungsbedingungen
sowie der Bestimmungen in der Sozialversicherung. Nur so können Schweizerinnen
und Schweizer wirklich von den neuen Freiheiten profitieren, die das Personenfreizügigkeitsabkommen
eröffnet.
Schweizerinnen und Schweizer kommen somit einfacher zur Anerkennung ihrer
zuhause erworbenen Ausbildung, wenn sie im EU-Raum arbeiten wollen. Dasselbe
gilt umgekehrt für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in der
Schweiz eine Arbeitstätigkeit ausüben wollen. Mit dem revidierten
EFTA-Übereinkommen gilt die erleichterte Anerkennung von Diplomen
überdies auch zwischen der Schweiz und ihren EFTA-Partnern Norwegen,
Island und Liechtenstein.
Die Regeln, die es dabei zu beachten gilt, erläutern die beiden neuen
Broschüren «Schweizer Diplome in der EU / EU-Diplome in der
Schweiz». Sie enthalten zudem die Adressen der wichtigsten Stellen
im In- und Ausland, die für die Prüfung von Anträgen auf
Diplomanerkennung zuständig sind.
Quelle: BBL