EINHEITLICHES
FORMAT FÜR LEBENSLÄUFE IN DER EU
Die EU-Kommission
schlägt ein europäisches Format für Lebensläufe vor
und folgt damit einer Aufforderung des Europäischen Rates von Lissabon
im März 2000. Das einheitliche Muster unterliegt einer freiwilligen
Verwendung und soll allen EU-Bürgern ermöglichen, effizienter
über ihre Qualifikationen zu informieren. Ziel ist, den Zugang zu
Ausbildungs- und Stellenangeboten in Europa zu erleichtern.
"Trotz des theoretischen Rechts, überall in der Europäischen
Union arbeiten und eine Ausbildung absolvieren zu können, gibt es
in der Praxis Hindernisse. Dazu gehören die Anerkennung und die Transparenz
der Qualifikationen", erklärte Viviane Reding, zuständiges
Mitglied für Bildung und Kultur der EU-Kommission. Durch den europäischen
Muster-Lebenslauf würden die Kompetenzen und die Berufserfahrung
klar und vergleichbar dargestellt werden.
Das Muster wurde in Kooperation mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern
ausgearbeitet. Es kann sowohl in Papierform als auch in einer elektronischen
Fassung verwendet werden. Eine Online-Bibliothek
zeigt Beispiele, wie Bürger aus verschiedenen Ländern und mit
unterschiedlichen Qualifikationen bzw. Erfahrungen das Muster zu bedienen
haben. Reding fordert Mitgliedstaaten, Lehrkräfte, Arbeitgeber, Berufsberatungsdienste
und Arbeitsämter dazu auf, sich für die Verbreitung des Musters
einzusetzen.
Die Initiative ist Teil der EU-Strategie, die Mobilität von Studierenden
und Auszubildenden zu fördern. Daneben existieren drei weitere Instrumente:
Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS),
der vom EU-Rat im Dezember 2000 in Nizza genehmigte Aktionsplan für
Mobilität und die Empfehlung vom 10. Juli 2001 zum Abbau der Mobilitätshemmnisse.
Quelle: pte
/ 13.02.2002