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EINHEITLICHES FORMAT FÜR LEBENSLÄUFE IN DER EU

Die EU-Kommission schlägt ein europäisches Format für Lebensläufe vor und folgt damit einer Aufforderung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000. Das einheitliche Muster unterliegt einer freiwilligen Verwendung und soll allen EU-Bürgern ermöglichen, effizienter über ihre Qualifikationen zu informieren. Ziel ist, den Zugang zu Ausbildungs- und Stellenangeboten in Europa zu erleichtern.

"Trotz des theoretischen Rechts, überall in der Europäischen Union arbeiten und eine Ausbildung absolvieren zu können, gibt es in der Praxis Hindernisse. Dazu gehören die Anerkennung und die Transparenz der Qualifikationen", erklärte Viviane Reding, zuständiges Mitglied für Bildung und Kultur der EU-Kommission. Durch den europäischen Muster-Lebenslauf würden die Kompetenzen und die Berufserfahrung klar und vergleichbar dargestellt werden.

Das Muster wurde in Kooperation mit den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern ausgearbeitet. Es kann sowohl in Papierform als auch in einer elektronischen Fassung verwendet werden. Eine Online-Bibliothek zeigt Beispiele, wie Bürger aus verschiedenen Ländern und mit unterschiedlichen Qualifikationen bzw. Erfahrungen das Muster zu bedienen haben. Reding fordert Mitgliedstaaten, Lehrkräfte, Arbeitgeber, Berufsberatungsdienste und Arbeitsämter dazu auf, sich für die Verbreitung des Musters einzusetzen.

Die Initiative ist Teil der EU-Strategie, die Mobilität von Studierenden und Auszubildenden zu fördern. Daneben existieren drei weitere Instrumente: Das Europäische System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS), der vom EU-Rat im Dezember 2000 in Nizza genehmigte Aktionsplan für Mobilität und die Empfehlung vom 10. Juli 2001 zum Abbau der Mobilitätshemmnisse.

Quelle: pte / 13.02.2002