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KEIN «GRATIS-MASTER» FÜR FH-ABSOLVENTEN

In die Revision des Fachhochschulgesetzes soll auch ein Angebot an bisherige Absolventen zum Erwerb eines Bachelor-Titels aufgenommen werden. Dies ist eine Folge der Vernehmlassung, deren Ergebnisse der Bundesrat Ende Juni 2003 zur Kenntnis nahm, wie Beat Weber vom Bundesamt für Technologie (BBT) auf Anfrage erklärt.

In zahlreichen Stellungnahmen war moniert worden, dass der Vernehmlassungsentwurf keine Übergangsbestimmung für bisherige Fachhochschulabsolventen enthielt. Berufsverbände fassten dabei allerdings mehr als «nur» den Bachelor-Titel ins Auge: Sie argumentierten, dass der bisher höchste Abschluss auf diesem Bildungsweg, das FH-Diplom, auch nach Einführung der Bologna-Reform mit zweistufigen Studiengängen zum höchsten Titel, dem Master, berechtigen müsse. Dies kommt für Bund und Kanton indes nicht in Frage. Ein Vergleich der Anforderungen und der Anzahl Lektionen, den der Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) erstellt hat, placiert das bisherig FH-Studium etwas über dem Bachelor, aber klar unter dem Master. Bisherigen FH-Absolventen wird daher voraussichtlich die Wahl gelassen, ob sie ihr Diplom als eigenständigen Titel weiterführen oder in ein Bachelor-Diplom umwandeln wollen.

Quelle: NZZ (Nr. 149, S. 12 / 01.07.2003)