KEIN «GRATIS-MASTER»
FÜR FH-ABSOLVENTEN
In die Revision des Fachhochschulgesetzes soll auch ein Angebot an bisherige
Absolventen zum Erwerb eines Bachelor-Titels aufgenommen werden. Dies
ist eine Folge der Vernehmlassung, deren Ergebnisse der Bundesrat Ende
Juni 2003 zur Kenntnis nahm, wie Beat Weber vom Bundesamt für Technologie
(BBT) auf Anfrage erklärt.
In zahlreichen Stellungnahmen war moniert worden, dass der Vernehmlassungsentwurf
keine Übergangsbestimmung für bisherige Fachhochschulabsolventen
enthielt. Berufsverbände fassten dabei allerdings mehr als «nur»
den Bachelor-Titel ins Auge: Sie argumentierten, dass der bisher höchste
Abschluss auf diesem Bildungsweg, das FH-Diplom, auch nach Einführung
der Bologna-Reform mit zweistufigen Studiengängen zum höchsten
Titel, dem Master, berechtigen müsse. Dies kommt für Bund und
Kanton indes nicht in Frage. Ein Vergleich der Anforderungen und der Anzahl
Lektionen, den der Fachhochschulrat der Erziehungsdirektorenkonferenz
(EDK) erstellt hat, placiert
das bisherig FH-Studium etwas über dem Bachelor, aber klar unter
dem Master. Bisherigen FH-Absolventen wird daher voraussichtlich die Wahl
gelassen, ob sie ihr Diplom als eigenständigen Titel weiterführen
oder in ein Bachelor-Diplom umwandeln wollen.
Quelle: NZZ (Nr.
149, S. 12 / 01.07.2003)